Gesetzesleitfaden
Widerrufsbutton: Das verlangt das Gesetz in Österreich
Seit 1. Oktober 2026 müssen Onlineshops in Österreich Verbraucher:innen die Möglichkeit geben, den Vertrag online zu widerrufen – über eine eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche auf der Website. Hier erklären wir verständlich, was das für Ihren Shop bedeutet. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Die Rechtslage in Österreich auf einen Blick
- Gesetz
- In Kraft
- Gilt ab
- 1. Oktober 2026
- Wortlaut der Schaltfläche
Vertrag widerrufen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung)- Wortlaut der Bestätigung
Widerruf bestätigen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung)- Status der Beschriftung
- Beschriftung wartet auf rechtliche Prüfung
Wird beobachtet – Beschriftung wartet auf rechtliche Prüfung. Bis eine Juristin oder ein Jurist den nationalen Wortlaut geprüft hat, zeigt das Widget den Wortlaut der EU-Richtlinie in der Sprache Ihrer Kundschaft.
- Rechtliche Fundstelle
Details anzeigen: Rechtliche Fundstelle
§ 13a FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz), inserted by the Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026), BGBl. I Nr. 59/2026, published 28.07.2026. Parliamentary steps: RV 498 d.B. (XXVIII. GP); Justizausschuss report 566 d.B. adopted the bill unchanged; Nationalrat 07.07.2026 with plenary amendment AA-77 (tabled by ÖVP/SPÖ/NEOS, accepted with the votes of FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS and GRÜNE) moving the date to 1 October 2026; Gesetzesbeschluss 191/BNR; Bundesrat 15.07.2026 without objection.
Gekürzte Zusammenfassung aus unseren Recherchenotizen (auf Englisch).
- Sanktionen
Details anzeigen: Sanktionen
Administrative offence under § 19 Abs. 1 Z 6a FAGG (in force 1.10.2026) when the trader does not provide the § 13a Rücktrittsfunktion or provides one that does not meet § 13a. The fine is up to EUR 1 450 (§ 19 Abs. 1 introductory sentence).
Gekürzte Zusammenfassung aus unseren Recherchenotizen (auf Englisch).
- Zuletzt geprüft
- 25. September 2026
Quellen
- Quelle 1: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 2: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 3: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 4: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 5: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 6: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 7: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 8: usp.gv.at (externer Link)
- Quelle 9: ris.bka.gv.at (externer Link)
- Quelle 10: wko.at (externer Link)
- Quelle 11: wko.at (externer Link)
- Quelle 12: brandauer-rechtsanwaelte.at (externer Link)
- Quelle 13: ris.bka.gv.at (externer Link)
- Quelle 14: parlament.gv.at (externer Link)
- Quelle 15: ris.bka.gv.at (externer Link)
- Quelle 16: ris.bka.gv.at (externer Link)
- Quelle 17: ris.bka.gv.at (externer Link)
Schaltflächenbeschriftungen, Daten und rechtliche Verweise auf dieser Website stammen aus unserem Länderregister, das seine Quellen und das Datum der letzten Prüfung angibt.
Was die Widerrufsfunktion leisten muss
Eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche
Die Funktion trägt einen unmissverständlichen Text, an dem Verbraucher:innen sofort erkennen, dass sie damit den Widerruf des Vertrags erklären. Button-Text laut unserem Register:Vertrag widerrufen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung).Sichtbar während der gesamten Widerrufsfrist
Der Button ist an gut sichtbarer, leicht zugänglicher Stelle platziert und steht während der gesamten Frist, in der Verbraucher:innen widerrufen können, zur Verfügung. Ob eine bestimmte Platzierung oder Gestaltung dafür ausreicht, ist eine Frage der rechtlichen Bewertung im Einzelfall; Clawzia nimmt diese Bewertung nicht vor.Nur die nötigen Angaben
Verbraucher:innen geben ihren Namen an, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (z. B. die Bestellnummer) und eine E-Mail-Adresse, an die die Bestätigung geht.Separater Bestätigungsschritt
Nach Eingabe der Daten bestätigen Verbraucher:innen ihre Erklärung mit einem zweiten, separaten Button. Text laut unserem Register:Widerruf bestätigen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung).Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
Der Händler bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Für wen die Vorgabe gilt
Die Vorgabe betrifft Verträge, die Verbraucher:innen über eine Online-Schnittstelle – Website oder App – aus der Ferne abschließen und bei denen ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Sie betrifft daher vor allem Onlineshops, die an Endkund:innen verkaufen.
Ob und ab wann die Vorgabe für Ihren Shop gilt, hängt von Ihren Verträgen und den Ländern ab, in die Sie verkaufen. Die Funktion ist ein zusätzlicher Weg für den Widerruf: Ihre übrigen Informationspflichten, etwa die Widerrufsbelehrung in den AGB, bleiben bestehen. Im Zweifel fragen Sie eine Rechtsberatung.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie Ihre Website
Gibt es auf jeder Seite einen sichtbaren Button mit dem gesetzlichen Text? Ist er ohne Login erreichbar? Der kostenlose Check zeigt, was auf der eingegebenen Seite gefunden wird.Fügen Sie die Funktion hinzu
Button, zweistufiges Formular und automatische Bestätigungs-E-Mail müssen zusammenspielen. Sie können sie selbst bauen, eine Funktion Ihrer Plattform nutzen oder sie mit Clawzia und einer Codezeile hinzufügen.Prüfen Sie Ihre AGB
Klären Sie mit einer Rechtsberatung, ob die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB und Bestell-E-Mails die neue Funktion erwähnen sollte.Bereiten Sie die Bearbeitung der Widerrufe vor
Legen Sie fest, wer die Benachrichtigungen über eingehende Widerrufe erhält und wie Rücksendung und Erstattung organisiert werden. Dokumentieren Sie jeden eingegangenen Widerruf.
Text, Termine und Sanktionen stammen aus dem Register
Fragen zum Gesetz
Ab wann gilt die Pflicht?
Anwendungsdatum laut unserem Register: 1. Oktober 2026 (Gesetzesstatus: Gesetz: In Kraft). Details und Quellen finden Sie in den Daten oben.
Welchen Text muss der Button zeigen?
Laut unserem Register lautet der Button-Text in Österreich Vertrag widerrufen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung), der Text des Bestätigungsschritts Widerruf bestätigen
(Wortlaut im Gesetz, wartet auf unsere rechtliche Prüfung). Wir kennzeichnen einen Text erst als geprüft, nachdem eine Rechtsberatung ihn geprüft hat. Fragen Sie Ihre Rechtsberatung, welchen Text Ihr Shop verwenden sollte.
Was droht einem Shop ohne Widerrufsfunktion?
Die Folgen ergeben sich aus dem nationalen Gesetz. Die Zusammenfassung der Sanktionen aus unserem Register, mit Quellenverweisen, finden Sie in den Daten oben.
Brauche ich die Funktion, wenn einzelne Waren vom Widerruf ausgeschlossen sind?
Die Funktion betrifft Verträge, bei denen Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht haben. Welche Ihrer Verträge das sind, ist eine Rechtsfrage – fragen Sie eine Rechtsberatung. Verkaufen Sie unterschiedliche Waren, beachten Sie, dass Verbraucher:innen denselben Button für jede Bestellung nutzen.
Ich verkaufe nur an Unternehmen. Betrifft mich das?
Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht. Ob und wie die Vorgabe Ihre Verkäufe betrifft, ist eine Frage an Ihre Rechtsberatung. Clawzia ist für Shops gebaut, die an Verbraucher:innen verkaufen.
Ersetzt die Funktion die Widerrufsbelehrung?
Nein. Sie ist ein zusätzlicher Weg für den Widerruf. Die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB und Ihre übrigen Informationspflichten bleiben bestehen.
Verkaufen Sie auch in andere EU-Länder?
Jedes Land setzt die Vorgabe mit eigenem Text, eigenen Terminen und Sanktionen um. Die EU-Übersichtsseite (auf Englisch) zeigt den Gesetzesstatus in jedem EU-Land laut unserem Register.
Keine Rechtsberatung